Rechtsprechung
SG Chemnitz, 20.09.2012 - S 29 AS 3229/12 ER |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung einer Erstausstattung für Bekleidung i.R.d. Leistungsbezuges
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Kleidung für Haftentlassenen
- haufe.de (Kurzinformation)
Hartz IV-Empfänger erhält nach Haftentlassung neue Kleidung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Jobcenter muss Ex-Häftling Kosten für Kleidung nach Haftentlassung zahlen - Bedarf für Erstausstattung von Bekleidung ist nicht vom Regelsatz umfasst
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 45/08 R
Leistungen für Erstausstattungen der Wohnung auch nach vorherigem Verzicht auf …
Auszug aus SG Chemnitz, 20.09.2012 - S 29 AS 3229/12
Auch eine Verwirkung ist nicht eingetreten (vgl. BSG, Urteil vom 20.08.2009, B 14 AS 45/08 R ).Bestehen verwaltungsinterne Regelungen, mit denen sich der Leistungsträger entsprechend bindet, könnte er nicht ohne Ermessensfehlgebrauch, insbesondere nicht ohne Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu einer Ablehnung der Leistung als Geldleistung gelangen (vgl. BSG, Urteil vom 20.08.2009, a.a.O.).
- BSG, 23.03.2010 - B 14 AS 81/08 R
Arbeitslosengeld II - Kinderbekleidung - wachstums- und verschleißbedingter …
Auszug aus SG Chemnitz, 20.09.2012 - S 29 AS 3229/12
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass außergewöhnliche Umstände wie Obdachlosigkeit, langjährige Inhaftierung und ggf erhebliche Gewichtsschwankungen auch einen solchen besonderen Bedarf begründen, weil so gut wie keine brauchbaren Kleidungsstücke mehr vorhanden sind (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2010, B 14 AS 81/08 R ). - BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 202/10 R
Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatzbeschaffung …
Auszug aus SG Chemnitz, 20.09.2012 - S 29 AS 3229/12
Verschuldensgesichtspunkte dürfen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bei der Feststellung des Bedarfs nicht berücksichtigt werden, weil der im SGB II zu deckende Bedarf grundsätzlich aktuell bestehen muss und auch aktuell vom Grundsicherungsträger zu decken ist, um die Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen (vgl. BSG, Urteil vom 27.09.2011, B 4 AS 202/10 R m.w.N.). - BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 64/07 R
Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung der Wohnung nach Trennung - …
Auszug aus SG Chemnitz, 20.09.2012 - S 29 AS 3229/12
Deshalb war nicht zu überprüfen, ob die im Übrigen gewährten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II der Höhe nach richtig bemessen waren (vgl. BSG, Urteil vom 19.09.2008, B 14 AS 64/07 R ).